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Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Unternehmer dazu verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb erforderlich ist.
Leistungen im Überblick
Sicherheitsrundgänge
zertifizierte Sicherheitsfachkräfte
Schulungen, Unterweisungen
Beratung Unterstützung
Anerkannte Dokumentation
Maschinensicherheit / Betriebsmittel
Unfallanalysen / Unfallanzeigen
Ergonomie am Arbeitsplatz
Gefährdungs- beurteilungen
Beratung von Betriebsräten
Hauptberufliche Sicherheitsfachkräft mit jahrelanger berufserfahrung
Zertifiziert durch die Berufsgenossenschaften in deutschland
Diverse Weiterbildungen im BEreich industrie Gefahrstoffe, Höhenarbeit, Brandschutz u.v.m
umfassende Kenntnisse über gesetze und vorschriften
ERFAHRUNG UND TIEFES PRAXISWISSEN IN Arbeits- und Gesundheitsschutz
Zu welcher Betreuungsgruppe gehört mein Unternehmen?
Wie wird die Betreuungszeit (Einsatzzeit) einer SiFa berechnet
Kann es für Arbeitgeber rechtliche Folgen haben wenn sie keine SiFa bestellen
FAQ zur Beauftragung von Sicherheitsfachkräften
Wie oft muss die SiFa mein Unternehmen besuchen?
Ja, es kann für Arbeitgeber*innen rechtliche Konsequenzen haben wie z.B.
Strafen und Bußgelder
Haftung für Unfälle und Gesundheitsschäden
Betriebliche Stilllegung
Reputationsschäden
Besteht eine Pflicht zur Betriebsmittelprüfung?
Was kostet der einsatz einer sifa?
Kompliziert?
keine Sorge!! Unsere SiFas von Workinside kümmert sich ganzheitlich um dein Thema.
Die Kosten für die Betreuung unserer Sicherheitsfachkraft (SiFa) belaufen sich auf 80-120€ pro Stunde, abhängig von der jeweiligen Betreuungsgruppe. Diese Preisspanne berücksichtigt den Umfang der Aufgaben sowie die Qualifikation und Erfahrung unserer SiFa.
Die Arbeitszeit für die Fachkräfte in Arbeitssicherheit und Betriebsmedizin lässt sich ganz leicht errechnen. Dafür benötigt man nur wenige Informationen. Die Berechnung basiert auf der Anzahl der Mitarbeitenden und der jeweiligen Betreuungsgruppe.
Deine spezifische Betreuungsgruppe kannst du aus der Liste von Wirtschaftszweigen ermitteln. Bei Unternehmen, die mehreren Wirtschaftszweigen angehören, bestimmt in der Regel der größte Geschäftsanteil, welcher Betreuungsgruppe sie zugeordnet werden.
In der Regel sollte die SiFa regelmäßige Besuche durchführen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen effektiv umgesetzt werden und eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden. Diese Besuche können je nach Bedarf monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich stattfinden.
Ja, sämtliche Unternehmen sind dazu angehalten, Betriebsmittelprüfungen durchzuführen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legen fest, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre Betriebsmittel zu überprüfen.
Hier kannst du alle Fragen rund um das Thema Betreuung durch eine SiFa los werden.
0160 97680585
Basierend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme setzen wir konkrete, erreichbare und messbare Ziele. Wir orientieren uns an den identifizierten Verbesserungsbereichen und erarbeiten diese gemeinsam in einem Strategie-Workshop.
Zielsetzung
Zielsetzung
Nach der Zieldefinition wählen wir passende betriebliche Gesundheitsmaßnahmen aus und planen ihre Umsetzung. Wir ziehen mögliche Kooperationspartner hinzu und kommunizieren die Maßnahmen effektiv an die Mitarbeiter, um eine hohe Beteiligung sicherzustellen.
Massnahmenauswahl und -umsetzung
massnahmen
Damit die eingeführten Maßnahmen nachhaltig wirken, überprüfen wir regelmäßig ihren Erfolg. Dies erfolgt durch Mitarbeiterbefragungen und die Auswertung der Nutzungshäufigkeit von Angeboten. Die Ergebnisse beeinflussen die Anpassung, Erweiterung oder den Austausch der Maßnahmen.
ERFOLGSEVALUATION
Evaluation
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